Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Volltext-Zugriff auf das aktuelle Landesrecht Nordrhein-Westfalen.

Quelle: recht.nrw.de

Wir sind Aggregator für bessere Durchsuchbarkeit. Rechtlich bindend ist nur der Originaltext aus der Quelle.

Tipp: Zitiere direkt — z. B. § 243 BGB, 243 BGB, BGB § 243 oder Art. 5 GG springen direkt zur Vorschrift.

9.268 Gesetze · Nordrhein-Westfalen · Seite 145 / 155

Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
vom 30.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle bei der Nordrhein-Westfälischen Hochschulbau- und Finanzierungsgesellschaft mbH, Düsseldorf
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle bei privatrechtlich geführten Unternehmen mit kommunalen Aufgaben
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle bei privatrechtlich geführten Unternehmen mit kommunalen Aufgaben
vom 28.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle im kommunalen Bereich
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle im kommunalen Bereich
vom 28.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz zuständigen Stelle im kommunalen Bereich
vom 26.07.2005
Verordnung zur Bestimmung der Gebiete im Sinne des Gesetzes über eine Sozialklausel in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung - Sozialklauselverordnung - SKIVO -
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung 2019 – KappGrenzVO NRW 2019)
vom 01.06.2019
Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen - Kündigungssperrfristverordnung - KSpVO -
vom 08.11.2006
Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen - Kündigungssperrfristverordnung - KSpVO -
vom 01.09.2004
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2011
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2019
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2025
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2022
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2001
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 31.07.2001
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 25.04.2002
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2005
Verordnung zur Bestimmung der Großen kreisangehörigen Städte und der Mittleren kreisangehörigen Städte nach § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2010
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
vom 01.01.2011
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
vom 28.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
vom 31.12.2015
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des für Inneres zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 06.04.2017
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 28.12.2023
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 28.01.2021
Verordnung zur Bestimmung der lebenswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums
vom 01.09.2007
Verordnung zur Bestimmung der lebenswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums
vom 17.12.2014
Verordnung zur Bestimmung der lebenswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums
vom 22.11.2011
Verordnung zur Bestimmung der lebenswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Finanzministeriums
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 21.11.2009
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 28.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 25.11.2023
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 07.09.2024
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 25.07.2013
Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl nach § 96 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
vom 17.03.2016
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Finanzministers
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Innenministeriums
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs
vom 28.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bauen und Wohnen
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
vom 01.01.2002
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
vom 01.01.2004
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
vom 01.01.2008
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 10.06.2004
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 07.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 28.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
vom 13.01.2001
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
vom 30.04.2005
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
vom 01.01.2000
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 01.01.2005
Verordnung zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 09.04.2008
Verordnung zur Bestimmung der Pensionsfestsetzungs- und -regelungsbehörden und zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Versorgungsrechts (Versorgungszuständigkeitsverordnung)
vom 01.01.2000

Jura lernen, ohne dass dein Konto leidet.

juralernen.de hilft dir mit Karteikarten, Schemata und Klausurtraining beim 1. und 2. Staatsexamen — einmalig 99 €, lebenslang.