Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 28.12.2023
Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Verordnung
zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 16. Oktober 2023
Auf Grund des § 2 Absatz 5 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 23. Februar 2022 (GV. NRW. S. 233) verordnet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen:
Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen
Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Organisationseinheiten, deren Aufgaben die Aufrechterhaltung des Betriebs und der Funktionsfähigkeit der Informations- und Kommunikationstechnik sind und deren Ausfall die Tätigkeit der obersten Landesbehörden sowie der zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen unmittelbar erheblich beeinträchtigen würde.
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Ministerinfür Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.