Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

Ausfertigungsdatum:
28.04.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 28.04.2005 Gültig bis: 31.12.2010 Verordnung zur Bestimmung der lebens- oder vertei- digungswichtigen Einrichtungen Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.