§ 19 PsychThApprO — Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Die Länder richten für die psychotherapeutische Prüfung zuständige Stellen ein.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.