§ 46 PsychThApprO — Prüfungstermine

(1) Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung wird frühestens in einem Wintersemester im Monat März und in einem Sommersemester im Monat September durchgeführt.

(2) Der konkrete Termin für die jeweilige Prüfungskandidatin oder den jeweiligen Prüfungskandidaten wird von der nach § 20 zuständigen Stelle in Absprache mit der Hochschule festgelegt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.