§ 62 GntVDDVCSVDV — Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
Die formalen Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung legt das Prüfungsamt fest.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.