§ 60 GntVDDVCSVDV — Bestandteile der Diplomarbeit
Die Diplomarbeit besteht aus
1.
der schriftlichen Ausarbeitung,
2.
der Präsentation und
3.
der Disputation.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.