§ 38 GntVDDVCSVDV — Bestandteile der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Modulprüfungen des Hauptstudiums und
3.
der Diplomarbeit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.