§ 37 GntDSVVDV — Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.