§ 1 GntDSVVDV — Bachelorstudium

Der Studiengang „Sozialversicherungsrecht“ am Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Sozialversicherung) ist ein grundständiger dualer Hochschulstudiengang, der mit dem Abschluss „Bachelor of Laws (LL. B.) zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt und zugleich der Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung ist.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.