§ 12 GntDSVVDV — Dauer und Aufbau des Studiums

(1) Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 21 Monate Fachstudien am Fachbereich Sozialversicherung sowie 15 Monate praxisintegrierte Studienphasen bei der Einstellungsbehörde.

(2) Das Studium gliedert sich in neun Trimester:

TrimesterFachstudium/praxisintegrierte Studienphasen

14 Monate Fachstudium

24 Monate Fachstudium

34 Monate praxisintegrierte Studienphasen

44 Monate Fachstudium

54 Monate praxisintegrierte Studienphasen

64 Monate Fachstudium

74 Monate praxisintegrierte Studienphasen

83 Monate Fachstudium und 1 Monat Bachelorarbeit

91 Monat Bachelorarbeit und 3 Monate praxisintegrierte Studienphasen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.