§ 20 GntDSVVDV — Bachelorprüfung
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus
1.
den Modulprüfungen,
2.
der Bachelorarbeit und
3.
der Verteidigung der Bachelorarbeit.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.