§ 20 GntDSVVDV — Bachelorprüfung

Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus

1.

den Modulprüfungen,

2.

der Bachelorarbeit und

3.

der Verteidigung der Bachelorarbeit.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.