§ 28 GDBNDVerfSchVDV — Studiengebiete des Hauptstudiums

Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:

1.

operative Beschaffung und Observation,

2.

nachrichtendienstliche Informationsauswertung,

3.

Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht und Europarecht,

4.

internationale Politik und politische Ideengeschichte sowie Formen des politischen Extremismus,

5.

Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr

6.

Nachrichtendienstpsychologie,

7.

fremdsprachliche Ausbildung sowie

8.

nachrichtendienstlich relevante Themen aus Wirtschaft und Technologie.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.