§ 28 GDBNDVerfSchVDV — Studiengebiete des Hauptstudiums
Die Studiengebiete des Hauptstudiums sind:
1.
operative Beschaffung und Observation,
2.
nachrichtendienstliche Informationsauswertung,
3.
Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Völkerrecht und Europarecht,
4.
internationale Politik und politische Ideengeschichte sowie Formen des politischen Extremismus,
5.
Sicherheitsfelder mit nachrichtendienstlichem Bezug, insbesondere Eigensicherung, Geheimschutz und Spionageabwehr
6.
Nachrichtendienstpsychologie,
7.
fremdsprachliche Ausbildung sowie
8.
nachrichtendienstlich relevante Themen aus Wirtschaft und Technologie.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.