§ 9 EntschFinV — Risikokategorien, Risikoindikatoren und Risikogewichtung

(1) Für die Einschätzung des Risikos des CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung die folgenden Risikokategorien zugrunde:

1.

Kapital,

2.

Liquidität und Refinanzierung,

3.

Qualität der Vermögensanlage,

4.

Geschäftsmodell und Management sowie

5.

Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 1 zugeordnet.

(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Ermittlung der Bonitätsnote erfolgt nach Maßgabe von Anlage 1.

(3) Das Nähere zur Risikoeinschätzung für die Risikokategorien nach Absatz 1 bestimmt sich nach Anlage 1. Die Risikoeinschätzung für die Risikokategorie nach Absatz 1 Nummer 4 erfolgt auch auf der Grundlage von Ratings nach § 10.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.