§ 5 SVwGÄndG 8

(1) Es treten in Kraft

a)

Artikel 3 am 1. Januar 1975,

b)

die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes am Tag nach der Verkündung.

(2)

(3)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.