§ 5 SVwGÄndG 8
(1) Es treten in Kraft
a)
Artikel 3 am 1. Januar 1975,
b)
die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes am Tag nach der Verkündung.
(2)
(3)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.