§ 32 MntZollDVDV — Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der Abschlussprüfung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.