§ 32 MntZollDVDV — Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1.

der Zwischenprüfung,

2.

den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,

3.

den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie

4.

der Abschlussprüfung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.