§ 1 TPDesign/TSysPlAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin,
2.
Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerinwerden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.