§ 1 TPDesign/TSysPlAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.

Technischer Produktdesigner und Technische Produktdesignerin,

2.

Technischer Systemplaner und Technische Systemplanerinwerden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.