Inhaltsübersicht MPVerfV

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§  1Gegenstand

§  2Zuständiger Meisterprüfungsausschuss

§  3Beschlussfassung

§  4Ausschluss von der Mitwirkung

§  5Verschwiegenheit

§  6Nichtöffentlichkeit

§  7Rücktritt, Nichtteilnahme

§  8Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße

Abschnitt 2

Organisation und

Vorbereitung der Prüfungsleistungen

§  9Organisation der Meisterprüfung

§ 10Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung

§ 11Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung

§ 12Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen

§ 13Befreiungen

§ 14Einladung zur Prüfung

Abschnitt 3

Durchführung der Prüfungsleistungen

§ 15Prüfungsaufgaben

§ 16Ausweispflicht, Belehrung und Vorstellung

§ 17Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung

§ 18Durchführung des Fachgesprächs, der Ergänzungsprüfung und sonstiger mündlicher Prüfungen, Bewertung

§ 19Durchführung der Situationsaufgabe oder Arbeitsprobe und der praktischen Prüfung, Bewertung

§ 20Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung

§ 21Bewertung der Prüfungsleistungen und Berechnung der Prüfungsergebnisse in den Teilen der Meisterprüfung

Abschnitt 4

Abschluss des

Meisterprüfungsverfahrens,

Wiederholung, Dokumentation

§ 22Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis

§ 23Wiederholung der Meisterprüfung

§ 24Niederschrift

§ 25Prüfungsunterlagen

Abschnitt 5

Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 26Übergangsvorschrift

Anlage 1Bewertungsmaßstab und -schlüssel

Anlage 2Zeugnisinhalte

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.