§ 1 MPVerfV — Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben. Die jeweilige Meisterprüfungsverordnung für die Teile I und II sowie die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung für die Teile III und IV der Meisterprüfung bleiben unberührt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.