Art 9 GrÄndStVtr MV/ND
Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlt im Jahre 1993 ab dem Tage des Inkrafttretens des Staatsvertrages monatlich den Betrag an das Land Niedersachsen, der der Höhe der Leistungen des Fonds "Deutsche Einheit" entspricht, die auf die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften nach § 5 Abs. 1 letzter Halbsatz des Finanzausgleichsgesetzes vom 15. April 1991 (GVOBl. M-V S. 118) monatlich bis zur Umgliederung im Jahre 1993 entfallen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.