Art 11 GrÄndStVtr MV/ND
(1) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.
(2) Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.