§ 27 2. BesVNG — Übergangsregelung für Stufenlehrer
Regelungen über die Besoldung von Lehrern in einem Amt mit stufenbezogenem Schwerpunkt dürfen bis zum 30. Juni 1977 nicht getroffen werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.