§ 2 2. BesVNG — Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung

Soweit in Gesetzen und Verordnung der Begriff "Mehrarbeitsentschädigung" verwendet wird, tritt an seine Stelle der Begriff "Mehrarbeitsvergütung".

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.