§ 9 SaatBeihV 1993 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für Saatgut vom 23. Februar 1973 (BGBl. I S. 118), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 17. April 1975 (BGBl. I S. 965), außer Kraft; ihre Vorschriften sind jedoch hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für Saatgut im Wirtschaftsjahr 1993/94 weiter anzuwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.