§ 8 SaatBeihV 1993 — Muster und Vordrucke
Sofern die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Vermehrungserklärung oder die Mitteilung des Vertragsabschlusses nach § 3 Abs. 1, den Beihilfeantrag nach § 5 Abs. 1 oder für die Änderungsmitteilung nach § 6 Satz 1 Muster im Bundesanzeiger bekanntgegeben hat oder Vordrucke bereithält, sind diese zu verwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.