§ 11 RV-BZV — Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich des § 10 die RV-Beitragsentrichtungsverordnung außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.