§ 3 ReföDG — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1997 in Kraft.

(2) Abweichend hiervon treten am 1. März 1997 Artikel 4 Nr. 6 Buchstabe a und Nr. 12, soweit § 69b Abs. 2 (Beamtenversorgungsgesetz) eingefügt wird, Artikel 5 Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 7 Buchstabe a und Nr. 12, soweit § 95 Abs. 2 (Soldatenversorgungsgesetz) eingefügt wird, Artikel 9 Nr. 6 sowie Artikel 10 in Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.