§ 39 MTAPrV — Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin

(1) Im Fall der Ausbildung in der Veterinärmedizin besteht der mündliche Teil der staatlichen Prüfung aus einer komplexen Aufgabenstellung in Form der Bearbeitung einer Fallsituation.

(2) Der mündliche Teil erstreckt sich auf Kompetenzen aus folgenden Kompetenzbereichen der Anlage 4:

1.

Kompetenzbereich I,

2.

Kompetenzbereich III und

3.

Kompetenzbereich IV.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.