§ 16 MntDAIVVDV — Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1.
der Zwischenprüfung,
2.
den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
3.
den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.
der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.