§ 6 KrimLV — Gehobener Kriminaldienst
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst wird an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt
1.
in einem Bachelorstudiengang,
2.
in der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich Cyberkriminalität (§ 6b) oder
3.
in einer Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ nach Teil 4 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.