Inhaltsübersicht HörAkAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Ausbildungsplan

§  6Schriftlicher AusbildungsnachweisAbschnitt 2Zwischenprüfung

§  7Ziel und Zeitpunkt

§  8Inhalt

§  9Prüfungsbereiche

§ 10Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder

§ 11Prüfungsbereich Audiologische KenndatenAbschnitt 3Gesellenprüfung

§ 12Ziel und Zeitpunkt

§ 13Inhalt

§ 14Prüfungsbereiche

§ 15Prüfungsbereich Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten

§ 16Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken

§ 17Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung

§ 18Prüfungsbereich Servicemaßnahmen

§ 19Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der GesellenprüfungAbschnitt 4Schlussvorschriften

§ 21Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 22Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.