§ 9 HörAkAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Dreidimensionale Abbilder und
2.
Audiologische Kenndaten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.