§ 47 GntDBwVVDV — Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin

(1) Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer

1.

die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und

2.

die Bachelorthesis bestanden hat.

(2) Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.