§ 2 FinAusglG1970DV 2 — Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 1970

Für das Ausgleichsjahr 1970 werden festgestellt:

1.
als endgültige Ausgleichsbeiträge

von Baden-Württemberg
314.427.000 DM,

von Hamburg
293.948.000 DM,

von Hessen
290.015.000 DM,

von Nordrhein-Westfalen
316.946.000 DM;

2.
als endgültige Ausgleichszuweisungen

an Bayern
148.199.000 DM,

an Bremen
89.515.000 DM,

an Niedersachsen
407.306.000 DM,

an Rheinland-Pfalz
228.426.000 DM,

an das Saarland
142.799.000 DM,

an Schleswig-Holstein
199.091.000 DM.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.