Anlage 3 EBO — (zu § 9)Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung
(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)
1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen:
1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers,
1.2 Schwingung des Stromabnehmers,
1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen,
1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung),
1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet,
1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden.
1.7 Mindestabstand von der Oberleitung
Nennspannung
kVAbstand
mm
Wechselstrom15150(100)
Wechselstrom25220(150)
Gleichstrom1,535(25)
Gleichstrom350(35)
2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden:
2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)
Arbeitshöhe des Stromabnehmers
mmVerschiebung
mm
6500170
5000110
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)
Radius
mAusladung
mm
SpurweiteSpurweite
≤ 1445 mm≤ 1470 mm
10043
12039
15034
20030
2501528
3001326
4001124
5001023
600922
800821
1000820
2000619
3000618
ₒₒ518
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)
Arbeitshöhe des
StromabnehmersVerschiebung
bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetrag
mm
66100130150160
mmmm
6500031587685
5000023445764
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)
Arbeitshöhe des
StromabnehmersVerschiebung
bei nicht festgelegtem
Gleisbei festgelegtem
Gleisbei festgelegtem Gleis
und einem Überhöhungs-
oder Querhöhenfehler
≤ 5 mm
mmmm
6500999532
6000928729
5500858027
5000797325
Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.
3 Mindestfahrdrahthöhe über Schienenoberkante
Nennspannung
kVHöhe
mm
Wechselstrom154950
Wechselstrom255020
Gleichstrom1,54850
Gleichstrom34865
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.