Anlage 4 ÄApprO 2002 — (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Der/Die Studierende der Medizin

Name, Vorname

Geburtsdatum

Geburtsort

hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für

                                                                                           

Die Ausbildung wurde in

 

Vollzeit

Teilzeit mit einem Umfang von             % der wöchentlichen Ausbildungszeitdurchgeführt.

Dauer der Ausbildung

von:bis:

Fehlzeiten:

nein

ja   von:bis:

Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität

 Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden.

Ort, Datum

  Siegel/Stempel   

(Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.