Anlage 12 ÄApprO 2002 — (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553)
..........
(Ausstellende Stelle)
Zeugnis
über die Ärztliche Prüfung
Der/Die Studierende der Medizin ..........
geboren am .......... in ..........
hat den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am ..........
in .......... mit der Note „ .......... “ abgelegt.
Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ .......... “ (.......... ) am ..........
bestanden.
(Zahlenwert)
Herr/Frau ..........
hat das Medizinstudium an der ..........
abgeschlossen.
Siegel oder Stempel
.......... , den ..........
..........
(Unterschrift)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.