Anlage 12 ÄApprO 2002 — (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553)

..........

(Ausstellende Stelle)

Zeugnis

über die Ärztliche Prüfung

Der/Die Studierende der Medizin ..........

geboren am .......... in ..........

hat den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am ..........

in .......... mit der Note „ .......... “ abgelegt.

Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ .......... “ (.......... ) am .......... 

bestanden.

(Zahlenwert)

Herr/Frau ..........

hat das Medizinstudium an der ..........

abgeschlossen.

     Siegel oder Stempel

.......... , den ..........

..........

(Unterschrift)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.