§ 14 WStHAusbV — Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bearbeiten von Oberflächen,
2.
Herstellen von Werksteinen,
3.
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.