§ 5 StimmRMV — Nutzung der MVP
Die Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ auf der MVP erfordert eine vorherige Registrierung auf der MVP und eine Zulassung zum Fachverfahren durch die Bundesanstalt. Die Voraussetzungen für die Registrierung nach dem Benutzerhandbuch für die MVP sind zu beachten. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachverfahren nach dem Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ sind zu beachten.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.