Eingangsformel StBAPO

Auf Grund des § 8 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1577), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2442) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.