§ 11 SpielbkV

(1)

(2) Im übrigen tritt die Verordnung an dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.

(3)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.