Art 7 SozSichAbkGBRDVbgG
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 2 bis 5 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 bis 5 treten gleichzeitig mit der Vereinbarung in Kraft.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.