§ 2 SoldErnAnO 2026 — Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen
Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor:
1.
Beförderungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
2.
Beförderungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
3.
Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.