Anlage 1 SeeVersNachwV — (zu § 4 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl I 2013, 1929)
Bundesrepublik Deutschland
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Federal Republic of Germany
Federal Maritime and Hydrographic Agency
Bescheinigung über die Versicherung
oder sonstige finanzielle Sicherheit hinsichtlich der Haftung für die Beseitigung von Wracks
Certificate of Insurance or
other Financial Security in respect of Liability for the Removal of Wrecks
Ausgestellt nach Artikel 12 des Internationalen Übereinkommens von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks
Issued in accordance with the provisions of article 12 of the Nairobi International Convention on the Removal of Wrecks, 2007
Name des
SchiffesBrutto-
raumzahlUnterscheidungssignalIMO-Schiffs-
identifikationsnummerHeimat-
hafenName und
vollständige Anschrift
des Hauptgeschäftssitzes
des eingetragenen Eigentümers
Name of
ShipGross
tonnageDistinctive
number or
lettersIMO Ship
Identification NumberPort of
RegistryName and full address
of the principal place
of business of the
registered owner
Hiermit wird bescheinigt, dass für das vorgenannte Schiff eine Versicherungspolice oder sonstige finanzielle Sicherheit nach Maßgabe des Artikels 12 des Internationalen Übereinkommens von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks besteht.
This is to certify that there is in force, in respect of the above-named ship, a policy of insurance or other financial security satisfying the requirements of article 12 of the Nairobi International Convention on the Removal of Wrecks, 2007.
Art der Sicherheit
Type of Security . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Laufzeit der Sicherheit
Duration of Security . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Name und Anschrift des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber)
Name and address of the insurer(s) and/or guarantor(s)
Name
Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anschrift
Address . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Diese Bescheinigung gilt bis
This certificate is valid until . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausgestellt oder bestätigt von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Issued or certified by the Government of the Federal Republic of Germany,
Federal Maritime and Hydrographic Agency
Datum/Date
in/at Hamburgam/on
(Unterschrift und Amtsbezeichnung des
ausstellenden oder bestätigenden Bediensteten)
(Signature and Title of issuing or certifying official)
Im Auftrag/For the Federal Maritime and Hydrographic Agency
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.