§ 1 SeeVersNachwV — Begriffsbestimmung

Haftungsbescheinigung im Sinne dieser Verordnung ist

1.

eine Wrackbeseitigungshaftungsbescheinigung nach § 5 Absatz 1 des Seeversicherungsnachweisgesetzes,

2.

eine Personenhaftungsbescheinigung nach § 6 des Seeversicherungsnachweisgesetzes.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.