Anlage 4 PflSchSachkV 2013 — (zu § 4 Absatz 8)Muster eines Zeugnisses über eine Sachkundeprüfung
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1960)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
Zeugnis
über die Prüfung nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Herr/Frau . . . . . . . . . .
geboren am . . . . . . . . . .
in . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . .
die Prüfung über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit
im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Pflanzenschutzgesetzes
im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Pflanzenschutzgesetzes
mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Prüfungsergebnis
Note
Fachtheoretischer Teil
Schriftliche Prüfung
. . . . . . .
Mündliche Prüfung
. . . . . . .
Fachpraktischer Teil. . . . . .
Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Siegel der zuständigen Stelle)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.