§ 7 MISSAufstV — Allgemeine Module
(1) Die allgemeinen Module sind den folgenden Themenbereichen zuzuordnen:
1.
Nachrichtendienste im politischen Entscheidungsprozess,
2.
Beschaffung und Auswertung von Informationen,
3.
Frieden und Sicherheit,
4.
Kommunikation und Führung sowie
5.
Nachrichtendienste im Informationszeitalter.
(2) Die Inhalte der allgemeinen Module richten sich nach dem Modulhandbuch.
(3) Für die allgemeinen Module werden insgesamt 75 Leistungspunkte vergeben.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.