§ 6 1. DV LuftBO — Rückhaltesysteme für Kleinkinder *% (zu OPS 1.730)

Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Rückhaltesysteme zur Sicherung von Kleinkindern so gestaltet sind, dass sie die Anforderungen nach OPS 1.730 erfüllen und die Sicherheit des Kindes und der übrigen Fluggäste gewährleisten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.