§ 4 LAP-gbautDV — Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

1.

die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und

2.

ein Abschlusszeugnis (Diplom) einer Technischen Fachhochschule in den Fachrichtungen Architektur (Hochbau), Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektro- oder Versorgungstechnik oder in einer anderen geeigneten technischen Fachrichtung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.