§ 1 KSKSaV — Aufgaben
Der Beirat berät die Künstlersozialkasse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Erfassung des versicherungs- und abgabepflichtigen Personenkreises und der Entscheidung über die Versicherungs- und Abgabepflicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.